Internationale Sachverhalte

Die fortschreitende Globalisierung macht nicht vor nationalen Steuergrenzen und Gesetzen halt. Die Verlagerung von Wohnsitzen, Betriebsitzen, Kapital oder inländischer gewerblicher Aktivitäten in das Ausland sowie umgekehrt bedingt einen zunehmenden Datenaustausch nationaler Steuerbehörden mit dem Ausland und umgekehrt, der im Zuge der Finanzkrise neu definiert wurde.

Durch grenzüberschreitende Aktivitäten können Sie als Privatperson oder Unternehmer die internationale Steuerattraktivität gezielt nutzen, andererseits müssen die mögliche Doppelbesteuerung, die unterschiedliche Zuweisung von Besteuerungskompetenzen oder darüber hinaus die komplizierten außensteuerlichen Regelungen unbedingt beachtet werden.

Unternehmen beraten wir bei der Umsetzung u. a. in folgenden Themenbereichen:

  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen/Aussensteuerrecht
  • Ausländische Beteiligungsgesellschaften
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen
  • Gewinnverlagerung in das Ausland
  • Anrechnung ausländischer Steuern
  • Internationale Umsatzsteueroptimierung

 

Privatpersonen beraten wir bei der Umsetzung u. a. in folgenden Themenbereichen:

  • Steuerliche Gestaltung und Problembereiche des Wohnsitzwechsels in das Ausland
  • Steuerliche Planung von Kapital und Immobilieninvestitionen im Ausland oder Kapitaltransfer und Investitionen vom Ausland ins Inland
  • Besteuerungsfragen bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften.
  • Grenzüberschreitende Erbschaft-/ Schenkungen