Als Steuerberater sage ich: Heutzutage reicht es nicht mehr aus, korrekte Gehaltsabrechnungen zu erstellen und den Mitarbeitern dieses Gehalt fristgerecht zukommen zu lassen. Für eine korrekte und gesetzeskonforme Durchführung der Lohnbuchhaltung sind umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts notwendig. Entsprechendes Fachpersonal ist teuer, und oft ist es preiswerter und sinnvoll, auf externe Dienstleister zuzugreifen.
Daher biete ich Ihnen als Steuerberater in Hamm für die Lohnbuchhaltung Ihrer Firma an:
Komplettübernahme aller Dienstleistungen dieses Segmentes
( inklusive von Baulöhnen, auch in digitaler Form )
( auf Wunsch auch Bearbeitung von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Übermittlung v. Bescheinigungen )
oder aber in Teilbereichen:
- die Pflege der Personaldaten
- die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für die Krankenkassen
- die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für die Lohnsteuer
- das Aufsetzen von Arbeitsverträgen (in kleineren Unternehmen)
Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen durchführen, so obliegt uns regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.
Als Lohnkonten werden dabei die Datensätze bzw. Registerkarten der einzelnen Arbeitnehmer bezeichnet. Welche Daten die Lohnkonten enthalten müssen, ist in § 41 EStG bzw. in § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) geregelt.
Die Lohnbuchhaltung wird von uns mit dem DATEV-System durchgeführt. Selbstverständlich verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht.