Wenn Sie als Unternehmer grenzüberschreitend aktiv sind, so können Sie die internationale Steuerattraktivität gezielt nutzen, andererseits müssen Sie die mögliche Doppelbesteuerung, die unterschiedliche Zuweisung von Besteuerungskompetenzen oder darüber hinaus die komplizierten außensteuerlichen Regelungen unbedingt beachten.
Die Verlagerung von Betriebssitzen, Kapital oder inländischer gewerblicher Aktivitäten in das Ausland sowie umgekehrt bedingt einen zunehmenden Datenaustausch nationaler Steuerbehörden mit dem Ausland und umgekehrt, der im Zuge der Finanzkrise neu definiert wurde. Wir besitzen die notwendigen Kenntnisse, um Sie über neue Möglichkeiten und Gefahren rechtzeitig und kompetent zu informieren. Die Steuerberatungskanzlei Dirk Flessenkämper berät Unternehmer u.a. bei der Umsetzung von:
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen/Aussensteuerrecht
- Ausländische Beteiligungsgesellschaften
- Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Gewinnverlagerung in das Ausland
- Anrechnung ausländischer Steuern
- Internationale Umsatzsteueroptimierung