Sie können als Privatperson die internationale Steuerattraktivität gezielt nutzen, müssen aber natürlich die mögliche Doppelbesteuerung, die unterschiedliche Zuweisung von Besteuerungskompetenzen oder darüber hinaus die komplizierten außensteuerlichen Regelungen unbedingt beachten.
Privatpersonen beraten wir bei der Umsetzung u. a. in folgenden Themenbereichen:
- Steuerliche Gestaltung und Problembereiche des Wohnsitzwechsels in das Ausland
- Steuerliche Planung von Kapital und Immobilieninvestitionen im Ausland oder Kapitaltransfer und Investitionen vom Ausland ins Inland
- Besteuerungsfragen bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften
- Grenzüberschreitende Erbschaft-/ Schenkungen